Frankfurter Patriziat

Die Bewohnerschaft der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt war in rechtlicher, ständischer und sozialer Hinsicht vielfach differenziert und hierarchisiert. Nur etwa die Hälfte genoss das volle Bürgerrecht, während die anderen als sogenannte Beisassen, Bewohner der zu Frankfurt gehörenden Dorfschaften, als Juden oder andere minderberechtigte Gruppen nicht in den Rat gewählt werden konnten und (z. B. hinsichtlich Grunderwerb oder freier Handelstätigkeit) zahlreichen rechtlichen Beschränkungen unterworfen waren. Quer liegend zu diesen rechtlichen Differenzen bildete sich eine ständische Hierarchie heraus: so genoss z. B. der Zunftmeister zwar das volle Bürgerrecht, war ständisch aber weniger angesehen als der auswärtige Adlige, der sich nur als Beisasse in der Stadt aufhielt.

Das Frankfurter Patriziat bildete insgesamt gesehen die am besten gestellte Gruppierung in der Stadt. Es repräsentierte die Gesamtheit der Ratsfamilien und verwandter Familien. Noch im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert betrieben die Patrizier vielfach Großhandel und waren damit auch wirtschaftlich die stärkste Gruppe. Dann begannen sich die Patrizierfamilien jedoch aus dem Handel immer mehr zurückzuziehen und – darin adligen Vorbildern nacheifernd – von den Einkünften der Herrschaft (hier Gelder aus Ratstätigkeit) und den Erträgen von Haus- und Gutsbesitz zu leben. Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden und andere neue Schichten stiegen seit Ende des 16. Jahrhunderts als moderne Unternehmer in Handel und Gewerbe zu den reichsten Gruppierungen auf, hatten jedoch kaum Chancen, in den Rat zu kommen.

Im Mittelalter lässt sich das Patriziat noch nicht präzise als geschlossen Gruppierung bestimmen; erst seit dem Spätmittelalter, als die Familien sich in sogenannten Trinkstuben zusammenschlossen, ist es genauer zu fassen. Nach der Auflösung der Gesellschaften Laderam und Löwenstein Ende des 15. Jahrhunderts verblieben in Frankfurt noch zwei patrizische Trinkstubengesellschaften: Alten-Limpurg und Frauenstein. Sie hatten ihre Namen von den Häusern, in denen sich ihre patrizischen Mitglieder trafen. Zum Patriziat im engeren Sinne gehörten seit dem 16. Jahrhundert dann nur noch diejenigen Personen und Familien, die bei diesen beiden Gesellschaften Zugang fanden. Entsprechend war der Zugang zu Alten-Limpurg und Frauenstein sozial streng reglementiert. Das Zusammensein auf ihren Trinkstuben diente nicht allein gehobener Geselligkeit (tägliche Umtrünke, Hochzeitsfeste, Fastnachtsbelustigungen etc,); die beiden Gesellschaften stellten personell den entscheidenden Zugang zum Frankfurter Rat dar und hatten im Leben der Stadt damit eine herausragende Herrschaftsfunktion.