Die Bürgermeister

Von zentraler Bedeutung für die Exekution der Ratsherrschaft waren die beiden Bürgermeister: Älterer und Jüngerer Bürgermeister. Beide waren jeweils auf ein Jahr gewählt, doch war eine spätere Wiederwahl möglich und wurde häufig praktiziert. Der Ältere Bürgermeister wurde aus dem Kreis der Schöffen (den Mitgliedern der ersten Ratsbank) gewählt, der Jüngere Bürgermeister aus dem Kreis der Ratsherren der zweiten Ratsbank.

Am Beispiel des Alten Limpurgers Johann Adolf von Glauburg (1638-1718) lässt sich der typische Ablauf einer Frankfurter Ratskarriere mit wiederholter Ausübung des Bürgermeisteramts darstellen: 1677 Wahl in Rat als Mitglied der zweiten Ratsbank (Ratsherr); 1684 Wahl zum Jüngeren Bürgermeister für ein Jahr; 1688 Wahl auf die Schöffenbank (erste Ratsbank); 1698, 1705 und 1712 Wahl zum Älteren Bürgermeister jeweils für ein Jahr; Ausscheiden aus dem Rat 1718 mit dem Tod.


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